Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die vorliegenden AGB gelten für die Vertragsbeziehung zwischen der
HUNDESCHULE HUNDEZEIT (im Folgenden: Hundeschule) und
Verbrauchern, die bei der Hundeschule Unterricht wahrnehmen (im Folgenden: Kunde).

Stand 20.08.2024

§ 1. Vertragsinhalt

Bei dem zwischen der Hundeschule und dem Kunden geschlossenen Vertrag handelt es sich um einen Dienstleistungsvertrag mit dem Ziel, dem Kunden bestimmte Inhalte zu vermitteln. Der Kunde erhält von der Hundeschule lediglich Handlungsvorschläge. Die Hundeschule schuldet keinen Erfolg oder das Erreichen bestimmter Ziele, sofern diese nicht ausdrücklich zugesichert sind.

Die Teilnahme an den Übungen während der Kurse und Einzelstunden, die spätere Durchführung der Handlungsvorschläge sowie die Entscheidung, ob der Kunde seinen Hund Übungen unangeleint durchführen lässt, liegen im Ermessen des Kunden und erfolgen auf eigenes Risiko.

§ 2. Vertragsschluss

  1. Einzelstunden

In den Einzelstunden bietet die Hundeschule dem Teilnehmer zu einem vereinbarten Termin Einzelunterricht an. Die verbindliche Anmeldung erfolgt durch Terminvereinbarung zwischen Hundeschule und Kunde. Die Vergütung ist am Ende der Stunde in bar zu zahlen. Findet die Einzelstunde auf Wunsch des Kunden an einem anderen Ort als dem Sitz der Hundeschule statt, so erstattet der Kunde dem Trainer zusätzlich zu der Unterrichtsvergütung die Anfahrtskosten zu einem Kilometersatz von 0,40 € pro Kilometer zwischen dem Sitz der Hundeschule und dem Trainingsort.

  1. Offene Gruppen

Die Hundeschule bietet zu den angegebenen Zeiten offene Erziehungsgruppen an. An diesen kann der Kunde nach einer einmaligen Vorstellung und Zustimmung der Hundeschule nach Anmeldung für die jeweilige Stunde teilnehmen. Die Anzahl der Plätze ist begrenzt. Anmeldungen werden nach Datum des Eingangs berücksichtigt. Die Kursgebühr ist am Ende jeder Stunde in bar zu zahlen. Beim Kauf einer „11er-Karte“ ist die Vergütung für alle erworbenen Einheiten beim Kauf der Karte zu entrichten.

  1. Geschlossene Gruppen / Kurse / Workshops /Vorträge

Handelt es sich bei dem Kurs um einen geschlossenen Kurs, bedarf es einer verbindlichen Anmeldung des Kunden. Geschlossene Kurse finden nur bei Erreichen einer Mindestteilnehmerzahl von 4 Kunden statt. Um die Verbindlichkeit der Anmeldung durch den Kunden zu gewährleisten, ist der Kunde zur Vorauszahlung (wenn nicht anders angegeben: spätestens 7 Tage vor Kursbeginn) der Kursgebühr verpflichtet.

Die Anzahl der Plätze ist begrenzt. Anmeldungen werden nach Datum des Eingangs berücksichtigt. Sie stellt ein Angebot auf Abschluss eines Vertrages dar. Der Vertrag kommt erst mit der Bezahlung des Kurses (wenn nicht anders angegeben: spätestens 7 Tage vor Kursbeginn) zustande. Der Kunde ist an seine Anmeldung gebunden – es sei denn, er kann einen adäquaten Ersatzteilnehmer anbieten.

 

§ 3. Preise und Zahlungsmodalitäten

  1. Die aktuellen Preise werden auf Anfrage telefonisch oder per Email mitgeteilt. Sie sind daneben auf der Homepage der Hundeschule zu finden.
  2. Die angegebenen Preise verstehen sich in EURO und beinhalten die gesetzliche MwSt. mit Ausnahme ggf. zu erstattender Reisekosten gemäß § 2, die dem Kunden vor Vertragsschluss individuell mitgeteilt werden.
  3. Die vollständige Vergütung ist am Ende der Stunde in bar fällig (Einzelunterricht / Offene Gruppen). Die Vergütung gebuchter Kurse / Workshops / Vorträge kann auch per Überweisung erfolgen.
  4. 11er-Karten: Für die Teilnahme an Erziehungsstunden / Offenen Gruppen besteht die Möglichkeit, eine 11er-Karte zum Preis von 140 € zu erwerben. Die Gültigkeitsdauer der Karte beträgt 4 Monate ab dem Ausstellungsdatum. Die Teilnahme an einer Erziehungsstunde / Offenen Gruppe wird am Ende der Stunde auf der Karte abgezeichnet. Die Verrechnung der Karte mit anderen Angeboten der Hundeschule ist nicht möglich.

 

§ 4. Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden

  1. Sagt der Kunde Einzeltrainingstermine (§ 2 Abs. 1) nicht mindestens 24 Stunden vor Trainingstermin ab, ist die Einzeltrainingsstunde durch den Kunden zu zahlen. Im Übrigen ist die Absage kostenfrei.
  2. Sagt der Kunde die Teilnahme an einer offenen Gruppe (§ 2 Abs. 2) nicht mindestens 3 Stunden vor Trainingstermin ab, ist die Stunde durch den Kunden zu zahlen. Im Übrigen ist die Absage kostenfrei.
  3. Sagt der Kunde geschlossene Kurse / Workshops / Vorträge nicht mindestens 14 Tage vor Kursbeginn ab, ist die Gebühr der betreffenden Veranstaltung vollständige durch den Kunden zu zahlen – es sei denn, der Kunde weist einen adäquaten Ersatzteilnehmer nach.
  4. Eine (auch anteilige) Erstattung geleisteter Zahlungen für Kurse / Workshops / Vorträge ist nach den angegebenen Fristen nicht möglich. Kann ein Kurstermin vom Kunden nicht wahrgenommen werden und wird im gebuchten Zeitraum ein weiterer, inhaltlich passender Kurs angeboten, kann der Kunde dort nach Absprache ersatzweise teilnehmen.

 

§ 5. Rücktritt vom Vertrag / Terminverschiebung durch die Hundeschule

  1. Die Hundeschule behält sich vor, vom Vertrag zurück zu treten. Die Hundeschule wird sich stets darum bemühen, statt einer Absage einen Ersatztermin anzubieten.
  2. Die Hundeschule teilt dem Kunden eine Terminabsage / -umlegung unverzüglich, spätestens aber 1 Stunde (Einzelstunde / offene Gruppe) bzw. 48 Stunden (geschlossene Gruppe / Workshop / Vortrag) vor dem vereinbarten Termin mit.
  3. Im Falle des Rücktritts der Hundeschule schuldet der Kunde der Hundeschule keine Vergütung.

 

§ 6. Haftung

  1. Die Hundeschule haftet bei eigenem Handeln nicht für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten oder Garantien betreffen, oder zu Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, oder der Gesundheit von Menschen geführt haben, oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz zugrunde liegen.
  2. Die Hundeschule haftet bei eigenem Handeln nicht für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen, sofern es zu Verletzungen eines Hundes gekommen ist. Dies gilt insbesondere für Schäden, die im Zusammenhang mit dem Freilauf der Hunde auf dem Gelände der Hundeschule stehen.
  3. Sofern die Hundeschule auch für leichte Fahrlässigkeit haftet, ist die Haftung der Höhe nach auf vertragstypische, vorhersehbare Schäden begrenzt.
  4. Soweit die Haftung der Hundeschule ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt das auch für die Haftung von gesetzlichen Vertretern, Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen der Hundeschule.
  5. Der Kunde haftet uneingeschränkt für jegliche Schäden, die sein Hund verursacht, nach Maßgabe der gesetzlichen Haftungsregelungen.
  6. Kindern unter 14 Jahren ist die Teilnahme an Veranstaltungen nur in Begleitung und unter Aufsicht mindestens eines Elternteils gestattet und erfolgt auf eigenes Risiko der Eltern.

 

§ 7. Sonstige Pflichten des Kunden

  1. Der Kunde ist verpflichtet, der Hundeschule ansteckende Krankheiten, die Läufigkeit, sowie eine übersteigerte Aggressivität oder sonstige Verhaltensauffälligkeit des Hundes, die zur Störung des Kurses führen kann, unverzüglich bei Kenntnis anzuzeigen.
  2. Es dürfen nur Hunde am Unterricht teilnehmen, für die eine Haftpflichtversicherung mit ausreichender Deckungssumme und Impfschutz gegen die folgenden Krankheiten besteht: Staupe, Hepatitis, Parvovirose
  3. Liegen Umstände gemäß Absatz 1 vor oder sind die Voraussetzungen gemäß Absatz 2 nicht gegeben, ist die Hundeschule berechtigt, den Hund vom Kurs auszuschließen. Der Kunde kann mit einem anderen Hund teilnehmen oder an einem Ersatztermin, soweit möglich und wenn zu diesem Zeitpunkt die Voraussetzungen für eine Teilnahme geschaffen sind.
  4. Verstößt der Kunde gegen seine Pflichten gemäß Absatz 1 und 2 oder verhält sich der Kunde selbst in einer Art und Weise, die den Unterricht und/oder das Training der anderen Teilnehmer stört, oder wirkt er in einer Art und Weise auf seinen Hund ein, die den Grundsätzen der Hundeschule für den Umgang mit Hunden widerspricht, ist die Hundeschule berechtigt, ihn dauerhaft vom Unterricht auszuschließen. Bereits verbindlich gebuchte Stunden hat der Kunde zu zahlen.

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