Seit dem 01.07.2013 sind alle Neuhundehalter in Niedersachsen verpflichtet, einen Sachkundenachweis über das Halten von Hunden abzulegen. Um die Sachkundenachweis erlangen zu können, müssen Sie sowohl eine theoretische, als auch eine praktische Prüfung absolvieren.
Nach § 3 Abs. 3 des Hundegesetzes können Sie bei uns als anerkannte Prüfer diese theoretische und praktische Prüfung absolvieren.
Ausführliche Informationen zum niedersächsischen Hundegesetz finden Sie unter www.ml.niedersachsen.de.
Prüfungstermine 2026 / 2027
Theorie
14. Oktober 2026, 18:30 Uhr
25. November 2026, 18:30 Uhr
13. Januar 2027, 18:30 Uhr
Praxis
13. September 2026, 14:00 Uhr
22. November 2026, 14:00 Uhr
24. Januar 2027, 14:00 Uhr
Inhalt der praktischen Sachkundeprüfung
Inhalt der praktischen Sachkundeprüfung.[…]
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